Landwirt - ein ehrenwerter Beruf

Der Beruf Landwirt ist ein ehrenwerter und wichtiger Beruf, dessen Arbeit oft übersehen wird. Er bringt viel Verantwortung mit sich. Ohne Landwirte gäbe es keine Landwirtschaft. Ohne Landwirtschaft kein Korn, kein Fleisch. Und ohne Korn und Fleisch gäbe es weder Brot noch Schnitzel.

Hast du dich schon einmal gefragt, ob, die Welt ein besserer Ort wäre, gäbe es nur noch Vegetarier und Veganer? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. 

Video Beendet Veganismus Das Leid Der Tiere Mp 4
MP4-Datei – 12,9 MB 2 Downloads

Ich war über die Argumentation in diesem Video verblüfft und bin gespannt, was du davon hältst!

Häufig gestellte Fragen

Alles begann mit einer einfachen Idee, angetrieben von einer tiefen Leidenschaft. Als Mädchen war ich stolz und überglücklich, als ich in unseren Urlauben auf den Bauernhöfen im Stall mithelfen durfte. Als Erwachsene bekam ich schließlich unverhofft die einmalige Gelegenheit, das Leben auf einem Hof auszuprobieren. Mit Hingabe und Freude erledigte ich meine Aufgaben dort. Ausgepowert und über-glücklich fuhr ich jeden Abend nachhause und konnte es kaum abwarten, am nächsten Tag erneut meinen Dienst anzutreten. Ich bin sehr dankbar für diese Gelegenheit, die mir gezeigt hat, womit ich mich in Zukunft beschäftigen möchte. Die Arbeit am Bauernhof macht Sinn und dient der Gesellschaft. Sie sichert unsere Lebensmittel. Deshalb denke ich ist es wichtig zu wissen, woher unsere Lebensmittel stammen! Wie siehst du das?

Welche sind die Hauptverantwortlichkeiten eines Landwirtes?

Ein Landwirt ist verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit (d.h. für die Qualität der Lebensmittel vom Aussäen bis zur Ernte), dem Tierwohl (artgerechte Haltung der Tiere, Fütterung, Pflege, Gesundheit, Wohlbefinden),  die Qualität der Produktion, dem Ressourcenmanagement (schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft), der Einhaltung der Umweltauflagen (betreffend Pflanzenschutz- und Düngemittel) und der Maschinenpflege für einen reibungslosen Arbeitsablauf.

Woher kommen unsere Lebensmittel?

Wir als Endkonsumenten gehen im Supermarkt einkaufen und greifen wie selbstverständlich zu den Eiern, dem Fleisch, der Milch und dem Brot. Und wenn wir davon essen und trinken, machen wir uns dann Gedanken darüber, woher diese Produkte kommen und welche Arbeit dahinter steckt? Schätzen wir unsere Lebensmittel, oder sind sie für uns selbstverständlich geworden? Wie erging es den Tieren, deren Fleisch wir essen? Ich denke nicht, dass es darum geht, den Fleischkonsum komplett einzustellen. Ich habe gerne eine Schweinesalami auf meiner Pizza. Und in meiner Lasagne darf kein Rinderfaschiertes fehlen.

Aber wenn ich Fleisch kaufe, dann wähle ich sorgfältig aus. Ich greife nicht zu dem fragwürdigen Billigfleisch. Ich kaufe BIO. Klar, das kostet mehr. Dafür esse ich auch weniger davon, bekomme aber etwas Wertvolles, Gesundes auf den Tisch. Schließlich landet dies in meinem eigenen Körper. Und wie heißt es so schön: Du bist, was du isst!

Es ist bestimmt wert, darüber nachzudenken.

Wie sieht es in Österreich mit der Anbindehaltung aus? Wie lange ist diese noch erlaubt und unter welchen Voraussetzungen?

Mir persönlich ist dieses Thema ein großes Anliegen. Ich finde es schrecklich traurig, wenn Kühe ihr ganzes Leben lang angekettet sind und sich nicht einmal umdrehen können. Oder wenn Schweine eingepfercht auf nacktem Stahlspaltenboden leben müssen, was komplett ihrer Natur widerspricht. Oder wenn Hühner massenweise in einer künstlich beleuchteten überfüllten Halle dahinfristen.

Dann wird schnell argumentiert: "Das sind halt Nutztiere." Aber wer hat sie zu solchen gemacht? Der Mensch. Der Mensch entscheidet also, welches Tier ein schönes Leben führen darf (wie z.B. Hunde und Katzen, die mit Leckerlis, weichen Schlafplätzen, Streicheleinheiten, sogar Kleidung und eigenen Adventkalendern verwöhnt werden), und welche nur als Objekt, Besitz gelten und als Produktionsmaschinen Gewinn bringen sollen. Dabei vergisst man, dass Kühe, Schweine und Hühner genauso fühlen wie Hunde und Katzen. 

Wie entzückend es doch ist, wenn man einem Welpen oder Kätzchen zusieht, wie er/es verspielt herumhüpft. Keiner würde auf die Idee kommen, einen Hund oder eine Katze sein/ihr Leben lang anzuketten, sodass er/es sich nicht einmal umdrehen kann. Wozu auch?

Hast du schon einmal einem Kalb zugesehen, wenn es das erste Mal auf die Weide darf? Es springt lustig durch die Gegend und schlägt voller Freude in alle Richtungen aus. Ein Kalb ist wie ein Hund. Du kannst mit ihm genauso Freundschaft schließen. 

Wenn ich auf die Weide ging, kam mir mein Patenkalb Finya immer entgegengelaufen. Sie hat mich schon von Weitem erkannt und freute sich, mich zu sehen. Dann hat sie mich stürmisch begrüßt, und ich musste sie ausgiebig knuddeln. Als ich sie das letzte Mal sah, bewohnte sie mit einer anderen Kalbin eine Kälberbox. Finya ist inzwischen groß geworden. Sie lebt in einem Stall mit Anbindehaltung und steht nun inmitten der angehängten Kühe. Ich kann daran nichts ändern. Sie gehört mir nicht. Ich weiß nur, dass ich, sollte ich jemals einen eigenen Hof mit Kühen haben, würde ich das ganz anders umsetzen. Ich würde dafür sorgen, dass es meinen Kühen gut geht. Aber das ist eine andere Geschichte...

Wir müssen uns dringend fragen: Haben es nicht gerade jene Tiere, die für uns "arbeiten", verdient, dass wir gut für sie sorgen und uns darum kümmern, dass es ihnen gut geht? 

Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich gesetzlich verboten, allerdings gibt es in älteren Stallungen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030. Durch neue Beschlüsse der AMA-Marketing endete sie bereits ab dem 1. Januar 2024 für alle Rinder, die Produkte mit dem AMA-Gütesiegel tragen. Betriebe müssen nach dem Tierschutzgesetz an mindestens 90 Tagen im Jahr den Tieren Freilauf ermöglichen, was aber oft als nicht ausreichend kritisiert wird. 

Ich habe diese Regelung immer missverstanden. Ich dachte, die Anbindehaltung wäre vorübergehend nur erlaubt, wenn die Tiere eine bestimmte Anzahl von Tagen im Freien verbringen dürfen. Doch die Verlängerung gilt für die Anbindhaltung OHNE Tage im Freien!!! Diese Übergangsfrist wurde erst vor kurzem verlängert! 

Gesetzliche Regelungen

  • Generelles Verbot: Seit 2020 ist die dauernde Anbindehaltung in Österreich verboten.
  • Übergangsfrist: Bestimmte, früh errichtete Stallungen dürfen noch bis zum 1. Januar 2030 für die dauernde Anbindehaltung genutzt werden.
  • Freilauf-Pflicht: Rinder, die nicht dauerhaft angebunden sind, müssen an mindestens 90 Tagen im Jahr Freilauf haben. 
  • Auswirkungen und Entwicklungen

    • AMA-Gütesiegel: Seit dem 1. Januar 2024 wird die dauernde Anbindehaltung für alle Betriebe, die Milch und Fleisch mit dem AMA-Gütesiegel produzieren, nicht mehr akzeptiert.
    • Kritik: Tierschutzorganisationen bemängeln die 90-Tage-Freilaufregelung, da diese in der Praxis oft nicht ausreicht, um artgerechte Bewegung und Körperpflege zu ermöglichen. Es wird gefordert, dass die Tiere an den 90 Tagen für mindestens 8 Stunden auf geeigneten Flächen wie Weiden oder Koppeln Freilauf erhalten. 

Wie lauten die gesetzlichen Bestimmungen für Vollspaltenböden in Österreich?

In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2023 ein Verbot für Neubauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche. Für bestehende Ställe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2034 für die Haltung auf herkömmlichen Vollspaltenböden, die dann ebenfalls verboten sein werden. Ab dem 1. Juni 2029 müssen jedoch bereits erste Verbesserungen bei bestehenden Anlagen erfolgen, wie z.B. mehr Platz und zusätzliche organische Beschäftigungsmaterialien. 

Wichtige Termine und Bestimmungen

  • Seit 1. Jänner 2023: 
    Verbot von Neubauten und Umbauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche. 
  • Ab 1. Juni 2029: 
    Erste Verbesserungen in bestehenden Ställen sind vorgeschrieben, insbesondere bezüglich Platzangebot und Beschäftigungsmaterial. 
  • Ab 1. Juni 2034: 
    Die Haltung von Schweinen auf herkömmlichen Vollspaltenböden ist endgültig nicht mehr zulässig. 
    Neue, strukturierte Vollspaltenbuchten, die zu mindestens einem Drittel aus Liegefläche bestehen, sind erlaubt.

Übergangsfristen für bestimmte Betriebe

  • Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gelten individuelle Übergangsfristen von bis zu 16 Jahren.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten in Österreich bei der Haltung von Hühnern?

Für die Hühnerhaltung sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die die Haltung, Stallgröße, Hygiene und Anmeldung betreffen. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden können (Fressen, Trinken, Ruhen, Baden), und der Stall muss ausreichend belüftet und trocken sein. Eine Anmeldung der Tiere beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse ist Pflicht, auch bei kleinen Beständen.

Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
  • Meldepflicht: 
    Auch Kleinhaltungen müssen Hühner beim zuständigen Veterinäramt melden. 
  • Tierschutzgesetz: 
    Die Haltung muss den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch nur Mindestanforderungen. 
  • Tierseuchenschutz: 
    Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche wie Geflügelpest muss umgehend das Veterinäramt informiert werden. 
  • Eingriffe: 
    Eingriffe wie das Schnabelstutzen sind verboten und nur unter Schmerzausschaltung und mit Genehmigung erlaubt.
Platz und Ausstattung
  • Stall: Der Stall muss verschließbar, hell und mit Einstreu versehen sein. 
  • Sitzstangen: Es müssen Sitzstangen angeboten werden, mindestens 20 cm pro Huhn. 
  • Nester: Hennen benötigen Nester zum Eierlegen (mindestens
    3 Nester auf 5 Hennen empfohlen). 
  • Scharrraum: In Bio-Haltung muss mindestens ein Drittel der Bodenfläche eingestreut sein. 
  • Auslauf: Der Auslauf sollte strukturiert und teilweise überdacht sein. 
  • Sandbad: Es wird ein überdachtes Sandbad empfohlen.
Fütterung und Tränkung
  • Futter: Die Tiere müssen artgerecht gefüttert werden.
  • Tränke: Hühner müssen ständigen Zugang zu Wasser haben. 
Lokale und private Vorschriften
  • Gemeinde: 
    Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach lokalen Vorschriften, da die Hühnerhaltung in Wohngebieten durch Geruch und Lärm eingeschränkt sein kann.
  • Nachbarn: 
    Holen Sie sich das Einverständnis Ihrer Nachbarn, um Konflikte zu vermeiden.
  • Vermieter: 
    Klären Sie die Hühnerhaltung als Mieter mit Ihrem Vermieter ab.
  • Baurecht: 
    Informieren Sie sich bei der Gemeinde, ob für den Stall eine Baugenehmigung erforderlich ist. 
Bio- und andere Haltungsformen
  • Bio-Haltung: 
    Für Bio-Hühner gibt es zusätzliche Vorschriften, wie eine maximale Besatzdichte von 6 Hennen/m² im Stall und eine Bio-Weide mit mindestens 8 m²/Huhn. 
  • AMA-Gütesiegel: 
    Die Anforderungen des AMA-Gütesiegel-Programms gehen in vielen Bereichen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. 

Welchen Unterschied macht es für die Tiere, ob sie in einem BIO- oder Tierwohlhof gehalten werden?

Bio-Tierhaltung ist ein übergeordnetes System, das auf die EU-Bio-Verordnung basiert und mehr Platz, Auslauf und bedarfsgerechtes Futter vorschreibt, während Tierwohl das übergeordnete Ziel ist, das alle Haltungsformen anstreben können und das durch verschiedene Siegel wie Tierwohlkontrolliert (in Österreich mit den Siegeln „Silber“ und „Gold“) konkretisiert wird. Die Bio-Richtlinien sind in Österreich gesetzlich verankert, während die Tierwohl-Siegel spezifischere und strengere Kriterien für bestimmte Haltungsformen definieren. 

Wie können Kühe den Planeten retten?

Das ist hier wohl die spannendste Frage! Und die Antwort darauf wird dich brennend interessieren!

Hierzu kann ich dir folgendes Buch nur wärmstens empfehlen:
KÜHE RETTEN DEN PLANETEN
und andere erstaunliche Möglichkeiten,
den Boden zu sanieren, um die Erde zu heilen
von Judith D. Schwartz
im Kopp-Verlag

Ich bin gerade dabei, dieses Buch zu lesen und studieren. Sobald ich mich damit ein wenig auskenne, werde ich hier darüber berichten.

Hast du vielleicht Fragen, die dich beschäftigen? Gibt es deiner Meinung nach Themen, die ich hier ansprechen sollte? Schreibe mir!